Rechtsfortbildung
Weil unsere Mitarbeiter flexibel, kreativ und engagiert an ihre Aufgaben herangehen, haben wir bei anspruchsvollen und komplexen Sachverhalten bereits in vielen Fällen zum entscheidenden Vorsprung verholfen. Unter Federführung unserer Kanzlei konnten unter anderem folgende Fragestellungen höchstrichterlich geklärt werden:
- die Frage der Anwendbarkeit der Kapitalersatzregeln auf Aktiengesellschaften durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.03.1984 (ZIP 1984, 572 ff.)
- die Frage der Zulässigkeit der Kaug-Vorfinanzierung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.03.1995 (ZIP 1995, 935 ff.)
- die Zulässigkeit von Beschäftigungsgesellschaften im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsmodels durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.1998 und 21.01.1999 (ZIP 1999, 320 ff; ZIP 1999, 1572 ff.)
- die Frage des Fortfalls des Erstattungsanspruchs gem. § 31 Abs. 1 GmbHG bei Wiederherstellung des Stammkapitals in den Procedo-Urteilen des Bundesgerichtshof vom 29.05.2000 (II ZR 75/98, bislang nicht veröffentlicht; II ZR 118/98, NZI 2000, 417 ff. = ZinsO 2000, 453 ff. = ZIP 2000, 1251 ff.; II ZR 347 97, ZIP 2000, 1256 ff.)